Anlage zum Nutzungsvertrag der Ferienwohnung Verwaltung nach Art. 28 DSGVO · Stand: 5. September 2026
Diese Vereinbarung gilt zwischen dem Kunden (Verantwortlicher) und der NOVA Succession GmbH (Auftragsverarbeiter) für alle personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen des Nutzungsvertrages für den Kunden verarbeiten. Sie ist mit Vertragsschluss Bestandteil des Vertrages; eine gesondert unterzeichnete Ausfertigung stellen wir auf Wunsch zur Verfügung.
Gegenstand ist der Betrieb der Ferienwohnung Verwaltung für den Kunden. Die Verarbeitung dauert so lange, wie der Nutzungsvertrag besteht.
| Zweck | Verwaltung von Buchungen, Gästen, Belegen und Zahlungen sowie Betrieb der Buchungsseite des Kunden |
|---|---|
| Datenarten | Stammdaten der Gäste (Name, Anschrift, Kontakt), Aufenthaltsdaten, Meldescheindaten, Zahlungs- und Belegdaten, Konto- und Nutzungsdaten der Mitarbeitenden des Kunden |
| Betroffene | Gäste des Kunden sowie Mitarbeitende und Beauftragte des Kunden |
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden. Als Weisung gelten die Nutzung der Anwendung durch den Kunden sowie Support-Anfragen: Fordert der Kunde Unterstützung an, dürfen dafür besonders berechtigte Administratoren (Superadministratoren) den Mandanten öffnen. Jeder solche Zugriff wird protokolliert und ist in der Anwendung gekennzeichnet.
| Unternehmen | Leistung | Ort |
|---|---|---|
| IONOS SE | Betrieb der Server und Datenbanken | Deutschland |
| Anthropic PBC | Automatische Auslesung hochgeladener Belege und Assistenzfunktion „Nova“ | USA (Standardvertragsklauseln) |
| IONOS SE (Mailservice) | Versand der System- und Benachrichtigungs-E-Mails | Deutschland |
| SumUp Limited | Zahlungsabwicklung der Buchungsseite, sofern vom Kunden aktiviert | EU |
Weitere Unterauftragsverarbeiter oder deren Wechsel teilen wir mindestens vier Wochen vorher mit. Der Kunde kann aus wichtigem Grund widersprechen; in diesem Fall darf er außerordentlich kündigen.
Wir unterstützen den Kunden bei Anfragen betroffener Personen, bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung und bei Meldepflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO. Von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informieren wir den Kunden unverzüglich.
Nach Vertragsende stellen wir auf Wunsch einen Export der Daten bereit und löschen die Daten 60 Tage nach Vertragsende, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Wir weisen die Einhaltung dieser Pflichten auf Anfrage in geeigneter Weise nach, insbesondere durch Auskunft über die getroffenen Maßnahmen.